Manche Pflegebedürftige benötigen nur eine begrenzte Zeit vollstationäre Pflege. Beispielsweise, wenn vorübergehend eine Pflege zu Hause aus Urlaubsgründen nicht erfolgen kann, oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn temporär intensive Pflege nötig ist.

Für sie gibt es die Kurzzeitpflege, die auf eine Dauer von acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist und in allen zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen genutzt werden kann.