Wer eine vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim benötigt, erhält von seiner Pflegekasse je nach Pflegegrad folgende Leistungen. Des Weiteren sind Zuschläge ja nach Aufenthaltsdauer möglich.
| Pflegegrad | Leistungshöhe |
| 1 | 131 € (Entlastungsbetrag) |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung, es bleibt somit immer ein Eigenanteil zurück, den die Betroffenen selbst aufwenden müssen.